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   BFH, 09.04.2002 - X S 2/01 (PKH)   

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BFH, 09.04.2002 - X S 2/01 (PKH) (https://dejure.org/2002,29355)
BFH, Entscheidung vom 09.04.2002 - X S 2/01 (PKH) (https://dejure.org/2002,29355)
BFH, Entscheidung vom 09. April 2002 - X S 2/01 (PKH) (https://dejure.org/2002,29355)
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  • BFH, 13.09.1991 - IV B 105/90

    Grundsätzlich keine Verfassungs- und Rechtswidrigkeit des angefochtenen

    Auszug aus BFH, 09.04.2002 - X S 2/01
    Dazu hätte es --was nicht geschehen ist-- des schlüssigen Vortrages bedurft, dass die Entscheidung des FG anders und für den Antragsteller günstiger hätte ausfallen können, wenn das FG seine Entscheidung binnen kürzerer Frist --also ohne den gerügten Verfahrensfehler der überlangen Verfahrensdauer-- getroffen hätte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469 , BStBl II 1992, 148 , unter 1. b der Gründe; seither ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschluss vom 28. November 2000 IV B 95/00, nicht veröffentlicht --n.v.--; die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss in BFHE 165, 469 , BStBl II 1992, 148 ist nicht zur Entscheidung angenommen worden; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1994 2 BvR 74-75/92, n.v.).

    Im Hinblick auf den Umstand, dass sich weder aus den Steuergesetzen noch aus Art. 6 Abs. 1 MRK oder aus Vorschriften des Grundgesetzes die Rechtsfolge ableiten lässt, ein Aufteilungsbescheid werde rechtswidrig und müsse ersatzlos aufgehoben werden, wenn das FG über die bei ihm erhobene Klage nicht binnen angemessener Frist entschieden habe (vgl. auch BFH-Beschluss in BFHE 165, 469 , BStBl II 1992, 148 , unter 2. a der Gründe; ferner Gräber/von Groll, aaO., Vor § 76 Rz. 7, m.w.N.), bietet auch eine auf die Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO n.F. gestützte Nichtzulassungsbeschwerde des Antragstellers augenscheinlich keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

  • BFH, 23.01.1991 - II S 17/90

    Zulässigkeit eines Antrags auf Prozesskostenhilfe im Falle einer Nichtvertretung

    Auszug aus BFH, 09.04.2002 - X S 2/01
    Für den beim Bundesfinanzhof (BFH) als Prozessgericht zu stellenden Antrag auf PKH besteht kein Vertretungszwang (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. Januar 1991 II S 17/90, BFH/NV 1991, 338; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung , 5. Aufl., § 142 Rz. 20, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2001 - III S 15/00

    PKH - Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus BFH, 09.04.2002 - X S 2/01
    Insbesondere muss er innerhalb der Rechtsmittelfrist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel --in zumindest laienhafter Weise-- darstellen (vgl. § 142 FGO i.V.m. § 117 Abs. 2 ZPO ; ständige Rechtsprechung: vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 8. Februar 2001 III S 15/00, BFH/NV 2001, 1270, m.w.N.; Gräber/Ruban, aaO., § 142 Rz. 12, m.w.N.).
  • BFH, 28.11.2000 - IV B 95/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Versagung rechtlichen Gehörs - Verfahrensfehler -

    Auszug aus BFH, 09.04.2002 - X S 2/01
    Dazu hätte es --was nicht geschehen ist-- des schlüssigen Vortrages bedurft, dass die Entscheidung des FG anders und für den Antragsteller günstiger hätte ausfallen können, wenn das FG seine Entscheidung binnen kürzerer Frist --also ohne den gerügten Verfahrensfehler der überlangen Verfahrensdauer-- getroffen hätte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469 , BStBl II 1992, 148 , unter 1. b der Gründe; seither ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschluss vom 28. November 2000 IV B 95/00, nicht veröffentlicht --n.v.--; die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss in BFHE 165, 469 , BStBl II 1992, 148 ist nicht zur Entscheidung angenommen worden; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1994 2 BvR 74-75/92, n.v.).
  • BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 74/92
    Auszug aus BFH, 09.04.2002 - X S 2/01
    Dazu hätte es --was nicht geschehen ist-- des schlüssigen Vortrages bedurft, dass die Entscheidung des FG anders und für den Antragsteller günstiger hätte ausfallen können, wenn das FG seine Entscheidung binnen kürzerer Frist --also ohne den gerügten Verfahrensfehler der überlangen Verfahrensdauer-- getroffen hätte (vgl. auch BFH-Beschluss vom 13. September 1991 IV B 105/90, BFHE 165, 469 , BStBl II 1992, 148 , unter 1. b der Gründe; seither ständige Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschluss vom 28. November 2000 IV B 95/00, nicht veröffentlicht --n.v.--; die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss in BFHE 165, 469 , BStBl II 1992, 148 ist nicht zur Entscheidung angenommen worden; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Februar 1994 2 BvR 74-75/92, n.v.).
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